Abrechnung von Sprechstundenbedarf

Wir rechnen Ihren Sprechstundenbedarf für Sie ab

Um Ihnen Arbeit zu ersparen, rechnen wir für Sie Artikel für den Sprechstundenbedarf mit der zuständigen Krankenkasse ab. Dazu müssen Sie lediglich ein paar Kleinigkeiten bei der Bestellung berücksichtigen.

Bitte beachten Sie:
Für die Abrechnung von Sprechstundenbedarf gibt es keine bundesweit gültige Regelung. Dementsprechend können wir leider keine Garantie für die Kostenübernahme der Krankenkasse geben. 

Wie Sie Ihren Sprechstundenbedarf richtig bestellen

  • Wählen Sie aus, dass Sie das jeweilige Produkt als Sprechstundenbedarf abrechnen wollen
  • Legen Sie das Produkt in den Warenkorb
  • Im Warenkorb sehen Sie eine Übersicht, welche Artikel auf welche Weise abgerechnet werden. Dort sehen Sie also, welche Produkte Sie als Sprechstundenbedarf markiert haben
  • Nach dem Kauf erhalten Sie eine getrennte Auflistung aller Produkte. Dabei fällt Ihr Sprechstundenbedarf unter Rezeptware
  • Damit wir den Sprechstundenbedarf für Sie abrechnen können, brauchen wir das dazugehörige Rezept. Dieses senden Sie uns bitte innerhalb von 7 Werktagen zu

Kassenrezept

Ausfüllhilfe für Ihr Rezept:

  1. Name der Krankenkasse
  2. Kreuzen Sie Nr. 9 für Sprechstundenbedarf an
  3. Hier bitte Datum der Ausstellung eintragen
  4. BSNR (Betriebsstättennummer) und LANR (Lebenslange Arztnummer) festhalten
  5. Pro Rezept können Sie maximal 3 Artikel erfassen. Dazu notieren Sie einfach die Bezeichnung, Menge (Angabe in VE und Stückzahl) und Größe
  6. Praxisstempel und Unterschrift